Die Tafel Soltau arbeitet in der Trägerschaft der Luther-Kirchengemeinde Soltau und ist Mitglied im Bundesverband Deutsche Tafel e.V.
Nur deshalb werden uns die Waren, die wir an Sie für die Spende von 2,00 € pro Haushalt weitergeben, von unseren Spendern überlassen.
Wir dürfen diese Waren nur an Personen abgeben, die bedürftig im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) sind.
Zu diesem Personenkreis gehören insbesondere:
Zum Nachweis benötigen wir:
Sie erhalten nach der Vorlage der erbetenen Nachweise einen Ausweis, der Sie zur regelmäßigen Entgegennahme einer Spende berechtigt.
Falls sich Ihr Einkommen ändert und Sie nicht mehr zu dem Personenkreis gemäß § 53 AO gehören, geben Sie uns bitte unaufgefordert den Einkaufsausweis zurück.